Seit dem 28. Juni 2025 wird die digitale Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt. Unternehmen, die unter dieses Gesetz fallen, sind verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website oder in ihrer App bereitzustellen.