In der heutigen digitalen Welt ist Barrierefreiheit ein zentrales Thema. Begriffe wie "BITV-konform", "BFSG-konform" oder allgemein "barrierefrei" werden häufig in der Werbung verwendet. Doch was bedeuten diese Aussagen wirklich? Und welche Verantwortung tragen sowohl Dienstleister als auch Auftraggeber und Online-Redaktionen bei der Umsetzung?
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Verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Seit dem 28. Juni 2025 wird die digitale Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt. Unternehmen, die unter dieses Gesetz fallen, sind verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website oder in ihrer App bereitzustellen.