Barrierefreies Internet – digitale Barrierefreiheit aus NRW
Seit 2003 stehen wir als Düsseldorfer Agentur für Universelles Design und Expertise im Bereich Barrierefreies Internet. Für unsere Kunden auf kommunaler Ebene (Landkreise, Städte, Gemeinden, kulturelle Einrichtungen, etc.), aber auch für Landesministerien und Bundesministerien sind wir ein zuverlässiger Partner auf Basis der BITV und der WCAG sowie des BGG und eines weit reichenden Inklusionsgedanken. Digitale Barrierefreiheit steckt in unserer DNA – das bestätigen sechs gewonnene BIENE-Awards. Eine begehrtes Gütesiegel, das die Aktion Mensch gemeinsam mit der Stiftung Digitale Chancen für die besten barrierefreien Internetauftritte vergeben hat, nicht nur für Kommunen.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Das Behindertengleichstellungsgesetz enthält einen ganz konkret ausformulierten Passus, der das hoch gesteckte Idealziel für digitale Barrierefreiheit markiert – unabhängig von den offiziellen Richtlinien, wie BITV, WCAG und EU-Richtlinie 2016/2102:
Barrierefrei (…) sind Systeme (...), wenn sie für behinderte Menschen in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (Quelle: Behindertengleichstellungsgesetz).
Vor allem durch den Zusatz „ohne fremde Hilfe“ soll der Forderung nach Selbstbestimmung und selbstständigem Leben im digitalen Raum Ausdruck verliehen werden. Die Anforderung „in der allgemein üblichen Weise“ unterstreicht zudem den Ansatz „eine Lösung für Alle, im Sinne eine „Design for all“ Konzepts. Digitale Barrierefreiheit schließt niemanden aus und lotst auch niemanden durch den Hintereingang.
Digitale Barrierefreiheit
Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit werden sowohl von Seitenbetreibern, als auch von Agenturen oft falsch eingeschätzt. Vor allem, weil sich die Richtlinien für Barrierefreiheit ständig weiterentwickeln. Doch wie orientiert man sich beim Thema Barrierefreiheit? Welche Pflichten bestehen bei der Erstellung von Internetseiten, Apps oder auch Dokumenten, wie PDF? Und für wen gelten die offiziellen Richtlinien für Barrierefreiheit überhaupt? Was bedeutet die BITV und was ist der Unterschied zu den WCAG oder der EN 301 549? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Agentur seit 2003 auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5.
Mehr als Richtlinien
Die BITV und korrespondierende deutsche Gleichstellungsgesetze auf Landesebene definieren nur das untere Maß der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit. Die genaue Umsetzung wird in der deutschen Gesetzgebung im Detail nicht beschrieben, sondern aus der EU-Richtlinie 2102 bzw. der technischen Umsetzungrichtlinie EN 301 549 bezogen. Vereinfacht ausgedrückt fordern die deutschen Richtlinien von der Öffentlichen Hand die Einhaltung der WCAG AA in der jeweils gültigen Fassung, plus Zusatzanforderungen aus der EN 301 549, plus Zusatzanforderungen aus der deutschen Gesetzgebung. Und zwar für Websites, Apps, Software, Fachverfahren und Dokumente.
Das Mehr-Sinne-Prinzip der digitalen Barrierefreiheit
Das Grundkonzept der Barrierefreiheit ist das so genannte Mehr-Sinne-Prinzip (auch Mehr-Kanal-Prinzip genannt). Wenn beispielsweise eine Internetseite (ganz oder auch teilweise) ausschließlich mit einer Computer-Maus bedienbar ist, dann funktioniert das Angebot nicht im Sinne des Mehr-Kanal-Prinzips. Gleiches gilt, wenn Bilder nicht mit Alternativtexten versehen sind, oder Videos keine Untertitel haben. Auch rein visuelle Bezüge und Unterscheidungen spielen eine Rolle, beispielsweise, wenn spezielle Hinweise im Text nur durch eine andere Schreibweise (kursiv, farblich hervorgehoben, etc.) erkennbar sind. Und das sind nur ein paar einfache Beispiel von vielen.
Kurz erklärt: Barrierefreiheit auf dem Bierdeckel
Die WCAG sind die Grundlage der BITV und bestehen im Kern aus vier Prinzipien. Eine ausführliche Beschreibung des Konzepts finden Sie beim BITV-Lotsen des Bundes. Die vier Prinzipien der WCAG lauten Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Sie sind der Versuch das Grundkonzept der Barrierefreiheit im Web auf das Format eines Bierdeckels zu bringen. In Verbindung mit dem eingangs genannten Mehr-Sinne-Prinzip bilden die vier Prinzipien einen relativ einfachen, ersten Testrahmen.
- Wahrnehmbarkeit heißt, Informationen und Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen wahrnehmbar sein (auch für blinde Menschen).
- Bedienbarkeit heißt, die Benutzeroberfläche muss vollständig bedienbar sein (nicht nur mit einer Maus, sondern beispielsweise auch per Sprachsteuerung).
- Verständlichkeit bedeutet, alle Informationen und Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen für die Benutzer verständlich sein. Denken Sie beispielsweise an Fehlermeldungen in Formularen.
- Robustheit heißt, Inhalte müssen auch dann zugänglich sein, wenn sich Technologien ändern oder Alternative Technologien zur Darstellung verwendet werden.
Barrierefreies Webdesign oder Barrierefreies Internet
In der Literatur wird im Zusammenhang mit Barrierefreiheit im Internet häufig von Barrierefreiem Webdesign gesprochen. Leider ist der Begriff Barrierefreies Webdesign irreführend. Das Design, sprich die Gestaltung dessen, was wir als Benutzeroberfläche bezeichnen, umfasst nur einen kleinen Teil der Materie. Um dem Maximalziel 99% Barrierefreiheit so nahe wie möglich zu kommen, müssen Aufgaben, wie zum Beispiel die Auswahl des richtigen Content Management Systems, Website-Konzeption und Navigationsstruktur, Design und Programmierung sowie die Erstellung von Inhalten perfekt aufeinander abgestimmt sein.
Das Barrierefreie Webdesign ist in diesem Gesamtpaket nur der „Unterbau“. Abgesehen davon vermittelt der Begriff barrierefreies Webdesign den Eindruck, Internetseiten würden nur für visuelle Ausgabemedien (zur Darstellung in grafischen Browsern) gemacht. Dem ist aber nicht so. Zwar ist ein Screen (Monitor, TV, Display, etc.) das wichtigste visuelle Ausgabemedium, und es gibt eine Vielzahl von Programmen (Browser), mit denen Sie sich Internetseiten grafisch oder teilgrafisch (zum Beispiel ohne Bilder) anzeigen lassen können, aber es geht auch anders. Neben Nur-Text-Browsern können für den Zugriff auf Internetseiten z. B. auch Sprachausgabe und eine Braille-Tastatur verwendet werden. Das funktioniert aber nur mit einem universell zugänglichen Internet, wie es das W3C fordert.
Die Vorstellung, barrierefreies Design führt zwangsläufig zu einem barrierefreien Internetauftritt ist falsch. Leider ist diese Vorstellung recht verbreitet. Kürzlich haben wir bei einer Ausschreibung für den Relaunch eines Internetportals, in der Barrierefreiheit nach BITV gefordert wurde, die Rückfrage gestellt, ob die Redakteure denn selbst auch in den redaktionellen Anforderungen an Barrierefreiheit geschult werden würden. Die lapidare Antwort lautete: „Das ist nicht geplant. Dafür steht kein Budget bereit“. Dass dabei kein barrierefreier Internetauftritt herauskommen kann, versteht sich von selbst.