BITV-Test oder Barrierefreiheits-Test
BITV-Test – entwicklungsbegleitend mit Ziel BITV-Konformität
Als BITV-Test-Prüfstelle können wir den entwicklungsbegleitenden BITV-Test von BIK durchführen. Ob ein entwicklungsbegleitender BITV-Test sinnvoll ist, mit dem ganz klar auf das Ziel BITV-Konformität hingearbeitet wird, oder ein erweiterter, entwicklungsbegleitender Test, um maximal Barrieren identifizieren und minimieren zu können, ist eine Ausrichtungsfrage. Wie gesagt, der BITV-Test ist ein Richtlinientest. Mit diesem Test können wir keine Barrieren dokumentieren, für die es keine Richtlinie gibt. Für das Ziel BITV-Konformität ist das ausreichend.
BITV-Test – Konformitätstest
Das BIK-Testverfahren besteht immer aus einem Erstprüfer, einem Zweitprüfer und einem Qualitätssicherer. Der BITV-Test ist ein Richtlinientest und bemängelt dementsprechend Verstöße gegen die zugrunde liegenden BITV- beziehungsweise WCAG-Richtlinien (und EN 301 549). Wenn Sie bereits große Fortschritte zur Verbesserung der Barrierefreiheit erzielt haben und einen abschließenden BITV-Test zur Dokumentation der erreichten Barrierefreiheit planen, dann macht nur ein BIK-Test (BITV-Test) Sinn. Im Erfolgsfall erhalten Sie bei einem abschließenden BITV-Test ein Zertifikat, welches in Deutschland mittlerweile für die Kennzeichnung von sehr gut zugänglichen Internetauftritten anerkannt ist. Häufig wird der BIK-Test/BITV-Test) auch in Ausschreibungen zur Dokumentation der erreichten Barrierefreiheit gefordert, dann macht natürlich auch kein anderer Test Sinn. Den BITV-Test können Sie zum Vergleich auch bereits als WCAG-Test durchführen lassen.
Wir testen auf Barrierefreiheit
anatom5 ist offizielle Prüfstelle des BITV-Tests von BIK und verfügt zudem mit dem Barriere-Check Pro über ein eigenes Testverfahren, das über die reinen Prüfkriterien der BITV und WCAG deutlich hinausgeht. Nachfolgend haben wir Ihnen die Unterschiede der verschiedenen Testverfahren gegenübergestellt.
Barriere-Check Pro – wenn es ein bisschen mehr sein darf
Der Barriere-Check Pro ist kein reiner Richtlinientest. Wenn eine reale Barriere existiert, dann wird diese Barriere im Rahmen des Barriere-Check Pro auch dokumentiert. Beim BITV-Test kann das nur gemacht werden, wenn es dazu auch eine Richtlinie gibt. Der Barriere-Check Pro wurde Mitte 2017 vollständig überarbeitet und aktualisiert. Der Barriere-Check Pro ist dabei aber kein Konkurrenzprodukt zum offiziellen BIK-Test (BITV-Test). Das wäre auch gar nicht möglich. Der Barriere-Check Pro bietet aber eben auch die Möglichkeit, sich außerhalb des Korsetts der Richtlinien zu bewegen, um Verbesserungen in Bezug auf Barrierefreiheit zu erzielen, die sonst möglicherweise nicht erreichbar wären. Wie gesagt, der BITV-Test ist ein reiner Richtlinientest. Der Barriere-Check Pro testet auf Barrierefreiheit. Wir dürfen mit dem BITV-Test nur Verstöße gegen die zugrunde liegenden BITV- beziehungsweise WCAG-Richtlinien bewerten. Der Barriere-Check Pro ist dahingehend "ungebunden".
Ist Sütterlinschrift barrierefrei?
Text in 5 Pixel kleiner Sütterlinschrift ist nach BITV barrierefrei, weil es dafür keinen Prüfschritte gibt, obwohl vermutlich kaum noch jemand in der Lage wäre Text in Sütterlinschrift zu lesen und zu verstehen. Trotzdem kann man das nach BITV-Richtlinien, bzw. EN 301 549 nicht bewerten. Anders ist dies bei unserem Barriere-Check Pro: Lesbare Schriftarten in angemessener Basisgröße und dergleichen mehr sind im Barriere-Check Pro nicht nur Empfehlungen (wie bei den WCAG). Best-Practice und Bad-Practice werden beim Barriere-Check Pro mit berücksichtigt und fließen auch bei der Bewertung der Barrierefreiheit mit ein – zusätzlich zu den BITV- und WCAG-Prüfschritten.
Lesen Sie auch meinen Artikel, was Usability und Accessibility unterscheidet.
Barriere-Check Pro – maximale Barrierefreiheit
Wussten Sie, dass die BITV-Richtlinien und die WCAG-Richtlinien keine Prüfpunkte enthalten, die Barrieren für alle Menschen – also nicht nur Behinderte Menschen – darstellen würden? In ihrer Einleitung zur Erläuterung der WCAG liefert das W3C die Erklärung dazu: "Es gibt viele grundsätzliche Usability-Richtlinien die Content für alle Menschen besser nutzbar machen, inklusive Menschen mit Behinderung. Wie dem auch sei, in den WCAG 2.0 werden nur solche Richtlinien aufgenommen, die explizit Probleme von Menschen mit Behinderung adressieren". Der Originaltext lautet:
There are many general usability guidelines that make content more usable by all people, including those with disabilities. However, in WCAG 2.0, we only include those guidelines that address problems particular to people with disabilities. This includes issues that block access or interfere with access to the Web more severely for people with disabilities.