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Digitale Barrierefreiheit in Deutschland: Die rechtlichen Grundlagen im Überblick

Wer sich mit digitaler Barrierefreiheit beschäftigt, stößt schnell auf eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und technischen Standards. Auf den ersten Blick wirkt dieses Geflecht komplex – doch bei näherem Hinsehen zeigt sich ein klarer roter Faden: Alle Regelwerke verweisen letztlich auf einen gemeinsamen technischen Standard – die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, insbesondere die Konformitätsstufen Level A und AA. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die zentralen gesetzlichen und normativen Grundlagen der IT-Barrierefreiheit in Deutschland und zeigen, wie sie miteinander verknüpft sind.

Die Schaugrafik zeigt die gesetzlichen Grundlagen der IT-Barrierefreiheit in Deutschland in Form einer Zielscheibe. In der Mitte der Zielscheibe steht „WCAG 2.1 – Level A & AA“, also die internationalen Web Content Accessibility Guidelines als Zielvorgabe. Eine rote Pfeilspitze trifft exakt das Zentrum. Die äußeren Ringe der Zielscheibe symbolisieren die verschiedenen Ebenen der rechtlichen Regelungen, die auf diese Richtlinien verweisen. Der äußerste Ring trägt die Abkürzung „BGG“ für das Behindertengleichstellungsgesetz. Darunter folgen die BITV und das BFSG, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung sowie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Der nächste Ring zeigt die Norm EN 301 549, eine europäische Norm, die direkt auf die WCAG 2.1 verweist. Am unteren rechten Rand der Zielscheibe ist zusätzlich ein Bereich mit der Bezeichnung „PDF/UA“ zu sehen. Dieser verweist auf den barrierefreien PDF-Standard nach DIN ISO 14289-1:2016-12. Links neben der Zielscheibe werden die Abkürzungen ausgeschrieben und kurz erläutert. Die Grafik zeigt anschaulich, dass all diese Regelwerke letztlich auf die Einhaltung der WCAG 2.1 als zentralem technischen Standard für Barrierefreiheit im Web abzielen.

 

1. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das BGG ist das Fundament der Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor. Es verpflichtet Bundesbehörden und öffentliche Stellen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote – auch im digitalen Raum. Es definiert Barrierefreiheit allgemein als die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Informationen und Diensten ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe.

2. Die BITV 2.0 – konkretisiert die Anforderungen

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) konkretisiert die Anforderungen des BGG für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie nimmt über die EN 301549 Kapitel 9 explizit Bezug auf die technischen Kriterien der WCAG 2.1. Wer eine BITV-konforme Website betreiben möchte, muss die Anforderungen der WCAG 2.1 mindestens auf Level AA umsetzen.

3. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Seit 2025 bringt das BFSG die Barrierefreiheit auch in den privaten Sektor – zumindest teilweise. Es verpflichtet Hersteller und Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen (z. B. Bankautomaten, E-Books, Online-Shops) zur Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen. Auch hier wird – direkt oder über Bezugnahmen auf andere Normen – auf die WCAG verwiesen.

4. EN 301 549 – Die europäische Norm

Die EN 301 549 ist die europäische Norm, die Barrierefreiheitsanforderungen an IKT-Produkte und -Dienste beschreibt. Sie ist in vielen Bereichen verbindlich, etwa bei öffentlichen Ausschreibungen oder der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit öffentlicher Stellen. Die Norm verweist direkt auf die WCAG 2.1 – auch hier also: derselbe Maßstab.

5. PDF/UA – Barrierefreiheit für PDF-Dokumente

Neben HTML-Inhalten spielen PDF-Dokumente nach wie vor eine große Rolle – gerade in der öffentlichen Verwaltung. Für sie gilt unter anderem der Standard PDF/UA (Universal Accessibility), festgelegt in der Norm DIN ISO 14289-1. Neben dem technischen PDF/UA Standard gelten aber auch für Dokumente die WCAG – auch hier wieder über das entsprechende Kapitel in der EN 301549.

Fazit: Alles führt zu den WCAG

Ob Gesetz, Verordnung oder Norm – in Deutschland und Europa führen fast alle rechtlichen Regelungen rund um digitale Barrierefreiheit auf denselben technischen Standard zurück: die WCAG in der jeweils gültigen Fassung. Wer barrierefreie digitale Angebote schaffen will – sei es im öffentlichen oder privaten Sektor – kommt an ihnen nicht vorbei. Für Projektverantwortliche bedeutet das: Wer die WCAG kennt und umsetzt, hat die wichtigsten rechtlichen Anforderungen bereits im Blick.

Infografik als barrierefreies PDF

Schlagworte:
PDF/UA
Digitale Barrierefreiheit
EN 301549
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz