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Barrierefreiheit in Online-Shops: Studie zeigt große Defizite

Ab Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Eine aktuelle Untersuchung von Aktion Mensch, Google, der Stiftung Pfennigparade und BITV-Consult zeigt jedoch: Die Mehrheit der großen deutschen Online-Shops ist bislang nicht barrierefrei.

Untersuchung der Barrierefreiheit

Die Studie untersuchte 78 der meistbesuchten deutschen Online-Shops anhand ausgewählter Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Diese Richtlinien sind international als Standard für digitale Barrierefreiheit anerkannt. Das Ergebnis ist ernüchternd: Lediglich ein Viertel der getesteten Shops erfüllt grundlegende Anforderungen an Barrierefreiheit. Die häufigsten Mängel betreffen:

  • Tastaturbedienbarkeit: 61 von 78 Shops konnten nicht vollständig ohne Maus genutzt werden.
  • Unzureichende Kontraste: Texte waren oft schwer lesbar, insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.
  • Fehlende Alternativtexte: Viele Bilder und Formulare hatten keine beschreibenden Texte, was die Nutzung mit Screenreadern erschwert.

Bekannte Marken betroffen

Untersucht wurden große Anbieter wie Amazon, Otto, MediaMarkt, Saturn, IKEA und Zalando. Die Ergebnisse werfen die Frage auf, warum gerade die führenden Unternehmen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Denn Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein gesellschaftlicher Auftrag.

Veröffentlichung der Studienergebnisse

Die detaillierte Untersuchung umfasst 34 Seiten und beschreibt sowohl die Methodik als auch konkrete Barrieren. Neben automatisierten Tests mit Tools wie Google Lighthouse und WAVE wurden qualitative Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen durchgeführt.

Die Studie verdeutlicht, dass viele Unternehmen erheblichen Nachholbedarf haben. Ein weiteres Problem: Der Untersuchungsbericht selbst weist an einigen Stellen Kontrastprobleme auf, was zeigt, dass auch Sensibilisierung und Sorgfalt notwendig sind.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Die Studie bietet praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Online-Shops, darunter:

  • Optimierung der Tastaturbedienbarkeit
  • Verbesserung der Farbkontraste
  • Korrekte Nutzung von Alternativtexten
  • Schulungen für Redaktionen und Entwickler

Fazit: es besteht Handlungsbedarf

Mit der gesetzlichen Frist bis Juni 2025 sollten Unternehmen nicht länger zögern, Barrierefreiheit in ihren Online-Shops umzusetzen. Die Einhaltung der WCAG 2.1-Standards (bzw. WCAG 2.2) sowie die zusätzlichen Anforderungen, die sich aus der EN 301549 ergeben, ist dabei ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Barrierefreiheit ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für alle Nutzerinnen und Nutzer.

Schlagworte:
Digitale Barrierefreiheit
EN 301549