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BFSG-Umsetzung Starter-Kit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt viele kleine und mittlere Unternehmen vor neue Fragen. Insbesondere im E-Commerce besteht häufig Unsicherheit darüber, welche Teile eines Webangebots tatsächlich unter das BFSG fallen, wie weit die Pflicht zur Barrierefreiheit reicht und wo man mit der Umsetzung sinnvollerweise beginnt. In der Praxis zeigt sich, dass nicht jede Website vollständig und sofort barrierefrei umgesetzt werden muss – wohl aber bestimmte, gesetzlich relevante Funktionen und Inhalte.

Gerade diese Abgrenzung fällt vielen Unternehmen schwer. Zwischen Shop, Checkout, Kundenkonto, rechtlichen Pflichtseiten und redaktionellen Inhalten ist oft unklar, was geprüft werden muss, was priorisiert werden sollte und welche Spielräume das Gesetz lässt. Genau hier setzt das BFSG-Umsetzung Starter-Kit an.

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Das Starter-Kit richtet sich an Unternehmen, die einen strukturierten, rechtlich fundierten Einstieg in das Thema BFSG suchen, ohne direkt ein umfangreiches Voll-Audit durchführen zu lassen. Es schafft Transparenz, reduziert Unsicherheit und liefert eine belastbare Grundlage für weitere Entscheidungen.

Was umfasst das BFSG-Umsetzung Starter-Kit?

Das Paket besteht aus drei aufeinander aufbauenden Bausteinen:

  1. einer zeitlich begrenzten, vereinfachten Überprüfung der Website,
  2. einer ersten anwaltlichen Begleitung auf Basis dieser Überprüfung,
  3. optional: der Ableitung eines konkreten Maßnahmenplans als Zusatzleistung.

Alle Leistungen werden zu einem klar definierten Festpreis angeboten.

Vereinfachte Überprüfung der Website (kein Voll-Audit)

Kernbestandteil des Starter-Kits ist eine vereinfachte Überprüfung der Website im Hinblick auf die Anforderungen des BFSG. Diese Überprüfung ist ausdrücklich kein vollständiges Barrierefreiheits-Audit, sondern eine pragmatische, zeitlich begrenzte Bestandsaufnahme.

Der Prüfaufwand ist auf maximal 1,5 Personentage begrenzt. Innerhalb dieses Rahmens werden diejenigen Teile der Website betrachtet, die nach dem BFSG typischerweise relevant sind, insbesondere im E-Commerce-Kontext. Dabei orientiert sich die Prüfung fachlich an den einschlägigen Anforderungen der EN 301 549 sowie der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA.

Wesentlich ist dabei der Charakter der Prüfung: Es wird dokumentiert, was innerhalb des definierten Zeitrahmens sinnvoll und realistisch überprüft werden kann. Es erfolgt keine vollständige Abdeckung aller Prüfkriterien und aller Seitentypen. Stattdessen liegt der Fokus auf typischen, häufig problematischen Bereichen und klar erkennbaren Barrieren, die aus fachlicher Sicht relevant sind.

Das Ergebnis ist eine strukturierte Übersicht der im Rahmen der vereinfachten Überprüfung festgestellten Barrierefreiheitsdefizite. Diese Dokumentation dient ausdrücklich als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage – nicht als abschließende Konformitätsaussage.

Anwaltliche Begleitung und Beratung

Wenn absehbar ist, dass eine Website oder App nicht vollständig barrierefrei ist, aus welchen Gründen auch immer, dann ist eine anwaltliche Begleitung bereits im Vorfeld einer technischen Prüfung der Barrierefreiheit sinnvoll: Eine solche Begleitung hilft dabei, die gesetzlichen Vorgaben und die Spielräume für das Berufen auf Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheit auszuloten und mögliche Strategien für der Durchführung der Prüfung zu entwickeln, z.B. im Hinblick auf bestimmte Prüfungsschwerpunkte.

Nach dem Abschluss der Barrierefreiheitsprüfung hilft eine anwaltliche Begleitung wiederum, die rechtlichen Risiken zu minimieren, die sich aus den festgestellten Barrierefreiheitsdefiziten ergeben, und um die Defizite korrekt zu dokumentieren. Außerdem ist die korrekte Formulierung der Barrierefreiheitserklärung häufig nicht trivial, gerade wenn man sich darin wegen der festgestellten Defizite auf Ausnahmen berufen will.

Rechtsanwalt Tim Schröder nimmt an der Vorbesprechung der Prüfung teil (Dauer bis zu einer Stunde) und erläutert typische Szenarien und Handlungsstrategien. Nach der Durchführung der Barrierefreiheitsprüfung beantwortet er Fragen zum konkreten Umgang mit den möglicherweise festgestellten Defiziten und schlägt rechtskonforme Formulierungen für die Barrierefreiheitserklärung vor.

Grundlage für weitere Schritte

Das BFSG-Umsetzung Starter-Kit verschafft Unternehmen Klarheit darüber,

  • welche Teile ihres Webangebots voraussichtlich BFSG-relevant sind,
  • welche Barrierefreiheitsdefizite bereits identifiziert wurden,
  • wie diese Defizite rechtlich einzuordnen sind,
  • und welche nächsten Schritte sinnvoll und verhältnismäßig sind.

Auf dieser Basis kann im Anschluss ein konkreter Maßnahmenplan entwickelt werden, etwa zur schrittweisen technischen Umsetzung, zur Priorisierung einzelner Anforderungen oder zur Vorbereitung einer weitergehenden Prüfung (Voll-Audit). Die Erstellung eines solchen Maßnahmenplans ist nicht Bestandteil des Starter-Kits, kann aber als klar definierte Zusatzleistung beauftragt werden.

Transparenz und Planbarkeit

Das BFSG-Umsetzung Starter-Kit bietet einen strukturierten, risikoarmen Einstieg in das Thema Barrierefreiheit nach BFSG. Durch den klar begrenzten Prüfaufwand, die Kombination aus technischer und rechtlicher Perspektive sowie einen festen Paketpreis erhalten Unternehmen Planungssicherheit und eine realistische Entscheidungsgrundlage – ohne sich sofort zu einem umfassenden Voll-Audit verpflichten zu müssen.

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