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Accessibility Experten seit 2003 Universal Design & Barriere­freiheit Ihre Agentur für BITV und BFSG

Agentur für barrierefreie Websites – anatom5 entwickelt, prüft und zertifiziert digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Einschränkungen ungehinderten Zugang zu digitalen Informationen haben. In der Kurzfassung gilt: eine Website oder webbasierte Anwendung kann als barrierefrei eingestuft werden, wenn Sie von Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis genutzt werden kann.

In Europa und Deutschland ist digitale Barrierefreiheit mittlerweile auf breiter Ebene rechtlich verankert. Öffentliche Stellen und Behörden sind seit Jahren verpflichtet, barrierefreie Websites bereitzustellen – ebenso Apps und digitale Dokumente. Die fachliche Grundlage bildet dabei die europäische Norm EN 301 549, die ihrerseits auf die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) verweist. In Deutschland wird die EU-Richtlinie 2016/2102 über die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das den European Accessibility Act in deutsches Recht überführt, werden seit dem 28. Juni 2025 auch zahlreiche privatwirtschaftliche Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Maßgeblich sind dabei die Anforderungen aus der europäischen Beschaffungsrichtlinie (EN 301 549) – und diese betreffen nicht nur barrierefreie Websites, sondern auch Software, mobile Anwendungen, digitale Dokumente und in Teilen sogar Hardware.

Für anatom5 ist digitale Barrierefreiheit allerdings kein neues Thema – und erst recht kein Buzzword, das seit der Einführung des BFSG inflationär verwendet wird. Bereits seit 2003 entwickelt die Agentur anatom5 nachweislich barrierefreie Websites, die Preise gewonnen haben und von unabhängiger Stelle zertifiziert wurden (BIK-BITV-Test). Wir sagen bewusst: Barrierefreiheit ist Teil unserer DNA.

Wir sind keine klassische Full-Service-Agentur, die Barrierefreiheit neben tausend anderen Services Barrierefreiheit mit anbietet. Wir konzentrieren uns seit über 20 Jahren ausschließlich auf dieses Fachgebiet: von der Entwicklung barrierefreier Websites und Anwendungen über Accessibility-Tests und Zertifizierungen bis hin zu Schuluneng und Beratung.

Diese Spezialisierung spiegelt sich auch in unserer Erfahrung wider: Seit zwei Jahrzehnten begleiten wir Organisationen durch komplexe Accessibility-Projekte und haben mehr Websites erfolgreich durch unabhängige Barrierefreiheitsprüfungen geführt als 99 Prozent aller anderen Agenturen in Deutschland – nicht einmal, sondern immer wieder.

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Zur Einordnung:

  • Eine Website, eine App oder ein Dokument gelten erst als barrierefrei, wenn ein umfangreicher Prüfkatalog erfüllt ist.
  • Auf freiwilliger Basis kann man aber auch Teilaspekte der gesetzlichen Mindestanforderungen umsetzen. Barrierefreiheit im Sinne der Definition entsteht dadurch aber nicht.

Was bedeutet eine barrierefreie Website in Deutschland?

Großansicht Illustration: Agentur für barrierefreie Websites. Geltungsbereich Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Abgrenzung zur BITV. Barrierefreiheit für die Öffentliche Hand.

Eine barrierefreie Website muss so gestaltet und umgesetzt sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. In Deutschland ist diese Anforderung klar definiert. Maßgebliche Grundlage ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basiert. Für öffentliche Stellen wird sie über die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verbindlich umgesetzt, während das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) den European Accessibility Act in nationales Recht überführt und seit Juni 2025 auch viele privatwirtschaftliche Anbieter verpflichtet.

Für barrierefreie Websites gibt es also konkrete Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, damit die Website formaljuristisch als barrierefrei gelten kann. Natürlich kann man auf freiwilliger Basis auch Teilaspekte der gesetzlichen Mindestanforderungen umsetzen, aber barrierefrei im Sinne der Definition wird eine Website dadurch nicht. Eine Website gilt erst als barrierefrei, wenn ein umfangreicher Prüfkatalog erfüllt ist. Allein für Webauftritte umfasst dieser Prüfkatalog derzeit 98 verbindliche Prüfschritte nach BITV 2.0 beziehungsweise EN 301 549. Mit der WCAG 2.2 kommen weitere Prüfschritte hinzu. Und je nach Organisation und Rechtsrahmen können zusätzliche Anforderungen wie Inhalte in Leichter Sprache, Gebärdensprachvideos, barrierefreie PDF-Dokumente sowie formale Pflichten zur Dokumentation und zur Erklärung der Barrierefreiheit gefordert sein.

Zudem beschränkt sich das Thema Barrierefreiheit nicht auf Websites. Auch Apps, Softwareoberflächen, Dokumente und teilweise sogar Hardware fallen unter die BITV und ggf. unter das BFSG. In der Praxis wird Barrierefreiheit deshalb schnell zu einer komplexen Aufgabe, die Technik, Design, Redaktion und Organisation gleichermaßen betrifft.

Viele Websites scheitern, weil Barrierefreiheit auf ein paar kosmetische Parameter, wie Kontraste und Schriftgröße reduziert wird. Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass Accessibility-Overlays als Lösung plausibel erscheinen – ein im Zweifelsfall teurer Irrtum, wenn man gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet ist.

Zur Einordnung:

  • Allein für Webauftritte umfasst der aktuelle Prüfkatalog derzeit 98 verbindliche Prüfschritte nach EN 301 549 (Gültig für BFSG und BITV).
  • Accessibility-Overlays mögen als Lösung plausibel erscheinen, im Kontext des BFSG kann das ein teurer Irrtum werden.

Warum eine spezialisierte Agentur für barrierefreie Websites notwendig ist

Digitale Barrierefreiheit ist ein eigenständiges Fachgebiet, das visuelles und nicht visuelles Design, User Experience (auch für Menschen, die auf Hilfstechnologien angewiesen sind), technische Aspekte sowie redaktionelle und rechtliche Anforderungen verbindet. Ohne tiefgreifendes Verständnis unterschiedlicher Behinderungsarten und der Grenzen und Möglichkeiten von Hilfstechnologien ist die Umsetzung von barrierefreien Websites nur schwer denkbar.  

Klassische Web- oder SEO-Agenturen verfügen selten über die notwendige Erfahrung, kennen Anforderungen meist nicht im Detail oder unterschätzen die Komplexität interaktiver Anwendungen in unterschiedlichen Nutzerszenarien. Das Ergebnis sind Websites, die formal einzelne Kriterien erfüllen, im Detail aber nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen und viel schlimmer einzelne Nutzergruppen behindern oder ausschließen.

Aufgrund unserer Tätigkeit als Prüfstelle beim BIK-BITV-Test Prüfverbund und den regelmäßigen Accessibility-Audits, die wir für Organisationen und Unternehmen unterschiedlicher Größe monatlich durchführen, haben wir über Jahre ein gutes Bild der Situation da draußen gewonnen. Wir wissen nicht nur, wie man barrierefrei Websites entwickelt, wir wissen aus unzähligen Audits auch, wie man es nicht macht.

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Zur Einordnung:

Digitale Barrierefreiheit ist ein Fachgebiet, das visuelles und nicht visuelles Design, User Experience, technische Aspekte sowie redaktionelle, rechtliche und strukturelle Anforderungen verbindet.

anatom5: Agentur und Prüfstelle für barrierefreie Websites

anatom5 beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit digitaler Barrierefreiheit, insbesondere für Kundinnen und Kunden, die zur Barrierefreiheit gesetzlich verpflichtet sind. Neben der täglichen Projektarbeit pflegen wir den regelmäßigen Austausch mit anderen Expertinnen und Experten und oft auch mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen aus unserem Netzwerk. Wir betreiben mit dem Online-Portal Barrierekompass seit 2003 eine eigene Wissensplattform zum Thema Digitale Barrierefreiheit und haben mit dem Barriere-Check Pro schon vor vielen Jahren ein eigenes Prüfverfahren entwickelt. Seit Mittlerweile 10 Jahren sind wir zudem Prüfstelle beim BIK BITV-Test Prüfverbund, in dem wir auch zur Weiterentwicklung beitragen. Diese ständige Auseinandersetzung mit unserem Kernthema Barrierefreiheit, der Dialog im Netzwerk und die Erfahrung aus eigenen Projekten sowie regelmäßige professionelle Accessibility-Audits für große Unternehmen und Institutionen schärfen unser Verständnis für komplexe Sachverhalte und stärken unser Know-How in der Praxis. Auch unsere eigenen Projekte werden ständig und systematisch geprüft und dokumentiert, häufig bis hin zur BIK-BITV-Zertifizierung. Denn Barrierefreiheit ist bei anatom5 kein leeres Versprechen – wir liefern überprüfbare Ergebnisse und stehen dafür gerade.

Nachweislich barrierefreie Websites – seit Jahren

Die erste Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 1.0) trat am 24. Juli 2002 in Kraft. Damit war die Öffentliche Hand in großen Teilen erstmalig gesetzlich zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Aus diesem Grund lag und liegt ein Schwerpunkt der Arbeit von anatom5 im öffentlichen Bereich.

Wir haben seit Jahren barrierefreie Websites für Städte, Kommunen, Landesministerien sowie für kommunalnahe Einrichtungen wie Stadtbibliotheken oder Servicegesellschaften entwickelt. Wir haben Menschen beraten und geschult und das Thema Digitale Barrierefreiheit weitergetragen – lange vor dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Alle Projekte in diesem Umfeld zeichneten sich durch hohe rechtliche Anforderungen, komplexe Strukturen und viele Stakeholder aus. Und anatom5 hat sie seit jeher ganzheitlich begleitet – von der Konzeption über die technische Umsetzung bis zur Prüfung und Zertifizierung. Dabei entstanden und entstehen nicht nur barrierefreie Websites, sondern im besten Fall auch organisatorische und redaktionelle Strukturen, die Barrierefreiheit auch im laufenden Betrieb nachhaltig sicherstellen.

Diese Erfahrung bringen wir auch im Rahmen des BFSG mit ein. Unsere langjährige Historie führt zu einem entscheidenden Wissensvorsprung. Wir haben die DNA der Barrierefreiheit seit Jahren verinnerlicht. Während das BFSG seit 2025 erstmals viele private Unternehmen reguliert und vor Herausforderungen stellt, müssen wir als Agentur keine neuen Prozesse erlernen, sondern lediglich den Geltungsbereich erweitern: Wir können bewährte Workflows aus dem öffentlichen Sektor (BITV) nahtlos auf den E-Commerce und Dienstleistungssektor übertragen. Für Kunden bietet eine hohe Rechtssicherheit.

Agentur für barrierefreie Websites mit WordPress

WordPress ist flexibel, weit verbreitet und wirtschaftlich attraktiv – zugleich jedoch besonders anfällig für strukturelle Barrieren. Die Ursache liegt weniger im Core-System als im dominierenden Nutzungskontext: One-Click-Installer, vorgefertigte Themes und visuelle No-Code-Pagebuilder abstrahieren technische Komplexität, ohne Barrierefreiheit systematisch mitzudenken. Semantik, Fokusführung, Tastaturnavigation oder saubere ARIA-Strukturen werden häufig nur oberflächlich oder inkonsistent umgesetzt. Das Ergebnis sind WordPress-Websites, deren grundlegende Templates und Inhaltslogik bereits nicht barrierefrei sind – ein gravierendes Problem, wenn man bedenkt, dass Schätzungen zufolge rund 30 Prozent aller Websites weltweit auf WordPress basieren.

Barrierefreie Websites mit WordPress sind dennoch möglich – allerdings nur mit einem konsequenten, technisch fundierten Ansatz von Beginn an. anatom5 setzt WordPress deshalb ausschließlich auf Basis einer klar definierten, barrierefreien Systemarchitektur ein. Wir verzichten bewusst auf fertige Themes, One-Click-Setups und No-Code-Pagebuilder. Stattdessen entwickeln wir individuelle Templates, strukturieren Inhalte semantisch sauber und implementieren Funktionselemente kontrolliert und WCAG-konform. Plugins werden gezielt ausgewählt, selbst entwickelt oder technisch erweitert – reine Accessibility-Overlay-Plugins kommen nicht zum Einsatz, da sie strukturelle Defizite nicht beheben. Ziel ist ein System, in dem Barrierefreiheit integraler Bestandteil von Code, Design und Inhaltslogik ist.

Ein zentraler Erfolgsfaktor ist der redaktionelle Workflow. Barrierefreiheit endet nicht mit dem Go-Live, sondern muss im laufenden Betrieb erhalten bleiben. Deshalb gestalten wir Inhaltsmodule so, dass Redaktionen barrierefreie Inhalte ohne Spezialwissen erstellen und pflegen können. Ergänzend ist die Schulung der Redaktion fester Bestandteil jedes Projekts. Nur so kann Barrierefreiheit langfristig verankert werden.

Agentur für barrierefreie Websites mit TYPO3

TYPO3 kommt insbesondere dort zum Einsatz, wo Websites mehr leisten können müssen. Als Enterprise-CMS bietet TYPO3 ausgeprägte Multisite- und Mandantenfähigkeit, ein feingranulares Rechtesystem, klare Trennung von Inhalt, Struktur und Präsentation sowie hohe Anforderungen an Sicherheit und Wartbarkeit. Diese Eigenschaften machen das System im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit nicht nur für die öffentliche Hand, Ministerien, Landesbetriebe und kommunale Träger interessant, sondern auch für Unternehmen im B2C-Bereich – vorausgesetzt, Barrierefreiheit wird von Anfang an mitgedacht.

anatom5 setzt in genau diesem Kontext auf die Stärken von TYPO3. Statt No-Code-Pagebuilder und absolute redaktioneller Freiheit auf Kosten der Zugänglichkeit schaffen wir kontrollierte Flexibilität: Redaktionen können effizient arbeiten, ohne unbeabsichtigt Barrieren zu erzeugen. Dieses Vorgehen hat sich unter anderem bei umfangreichen TYPO3-Installationen für öffentliche Auftraggeber wie den Kreis Coesfeld oder auch das Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg bewährt.

In der täglichen Nutzung zeigt sich der Mehrwert dieser Architektur besonders deutlich. TYPO3 ermöglicht es, komplexe Portalstrukturen mit vielen Beteiligten, Inhalten und Sprachversionen performant, suchmaschinenfreundlich und barrierefrei zu betreiben. Rollen- und Rechtesysteme, klar definierte Freigabeprozesse und strukturierte Inhaltsmodelle sorgen dafür, dass Qualität und Zugänglichkeit auch bei wachsendem Umfang erhalten bleiben. Durch die saubere Trennung von Struktur, Inhalt und Präsentation lassen sich Inhalte effizient ausspielen, gezielt optimieren und bei Bedarf um leistungsfähige Komponenten wie mehrsprachige Setups oder Enterprise-Suchen (z. B. auf Solr-Basis) erweitern.

Nicht zuletzt bietet TYPO3 ein hohes Maß an Zukunftssicherheit: langfristige Release-Zyklen, ein professionelles Security-Team, transparente Weiterentwicklung und breite Akzeptanz im Umfeld der öffentlichen Hand. Dass zentrale Plattformen wie der Government Site Builder ab Version 11 auf TYPO3 setzen, unterstreicht diese strategische Ausrichtung. Für anatom5 ist TYPO3 damit eine erprobte Infrastruktur für barrierefreie und vor allem skalierbare Websites.

Zur Einordnung:

TYPO3 ist im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit nicht nur für die öffentliche Hand, Ministerien, Landesbetriebe und kommunale Träger interessant, sondern auch für Unternehmen im B2C-Bereich – vorausgesetzt, Barrierefreiheit wird von Anfang an mitgedacht.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

BITV – Öffentliche Hand

Für öffentliche Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gilt seit Jahren die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) bzw. die jeweilige Gesetzgebung auf der Ebene der Bundesländer. Sie verpflichtet zur barrierefreien Gestaltung von Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Verwaltungsprozessen auf Grundlage der WCAG-Standards. Neben der technischen Umsetzung gehören dazu unter anderem eine barrierefreie Inhaltsstruktur, die Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit sowie die Möglichkeit zur Rückmeldung und Durchsetzung. Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit ergibt sich dabei nicht nur aus der BITV selbst, sondern unmittelbar aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist Barrierefreiheit zudem zwingende Voraussetzung für die digitale Bereitstellung von Verwaltungsleistungen: Digitale Zugänge müssen für alle Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen auffindbar, nutzbar und verständlich sein. Barrierefreiheit ist damit integraler Bestandteil rechtmäßiger und bürgernaher Verwaltungsdigitalisierung.

BFSG – Private Unternehmen

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden seit 2025 auch zahlreiche private Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen. Betroffen sind insbesondere Anbieter im B2C-Umfeld, etwa in den Bereichen E-Commerce, digitale Services, Kundenportale, Buchungs- und Zahlungssysteme. Das BFSG überträgt die Anforderungen des European Accessibility Act in nationales Recht und macht Barrierefreiheit damit erstmals flächendeckend auch für private Marktteilnehmer verbindlich.

Risiken und strategische Einordnung

BITV – Öffentliche Hand

Bei Verstößen gegen die Anforderungen der BITV stehen weniger unmittelbare Sanktionen als vielmehr aufsichtsrechtliche und verwaltungsinterne Konsequenzen im Vordergrund. Dazu zählen Beanstandungen durch Aufsichtsstellen, Schlichtungs- und Durchsetzungsverfahren nach dem BGG, Prüfvermerke in Revisions- oder Kontrollprozessen sowie ein erheblicher Reputationsschaden gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Hinzu kommt, dass nicht barrierefreie digitale Angebote den Zielen des OZG widersprechen und die rechtskonforme Erbringung von Verwaltungsleistungen gefährden.

BFSG – Private Unternehmen

Im Anwendungsbereich des BFSG sind die Konsequenzen deutlich gravierender. Verstöße können zu behördlichen Anordnungen, Marktüberwachungsmaßnahmen, Vertriebsverboten sowie zu empfindlichen Bußgeldern führen. Darüber hinaus drohen Abmahnungen, zivilrechtliche Auseinandersetzungen und nachhaltige Reputationsverluste im B2C-Umfeld. Nicht barrierefreie digitale Angebote schließen zudem kaufkräftige Nutzergruppen aus und wirken sich unmittelbar auf Conversion, Kundenbindung und Markenwahrnehmung aus. Barrierefreiheit im Kontext des BFSG ist ein relevanter Wettbewerbsfaktor mit ernstzunehmenden Risiken.

anatom5 unterstützt Organisationen dabei, die gesetzlichen Grundlagen einzuordnen, Risiken zu bewerten und daraus einen belastbaren, priorisierten Umsetzungsplan abzuleiten.

Wo erhalte ich juristische Beratung?

Schritt für Schritt zur barrierefreien Website mit anatom5

Jedes Vorhaben startet mit einer belastbaren Einordnung der Ausgangslage und des Ziels. Je nach Ist-Stand und Zeitdruck kann das ein vollständiger Relaunch (fachlich meist der sauberste Weg zu durchgängiger Barrierefreiheit) sein, ein gezieltes Face-Lifting bei bereits weitgehend barrierefreien Systemen oder eine Optimierung im laufenden Betrieb. In vielen Fällen steht am Anfang eine Bestandsaufnahme in Form eines strukturierten Accessibility-Audits: Wir prüfen und dokumentieren Barrieren inklusive Priorisierung, Aufwandsschätzung und konkreter Maßnahmen. Das können wir entweder auf Basis unseres Barriere-Check Pro oder eines BIK-BITV-Tests tun.

Bei einem vollständigen Relaunch ist dieser Schritt übrigens in der Regel nicht notwendig. Bei Face-Lifts oder Iterationsprojekten arbeiten wir gezielt an den Hebeln mit größtem Impact, wozu zum Beispiel Navigationsmechanismen, komplexe Widgets, interaktive Formulare, Kontraste und Fokusmanagement gehören. Parallel klären wir, welche Inhalte überarbeitet werden müssen: Redaktionsseiten, Tabellen, Downloads, mehrsprachige Inhalte, sowie Multimedia (Video/Audio) inklusive Untertitel, Transkripte, Audiodeskription und Player-Bedienbarkeit. Das Thema Barrierefreiheit betrifft sowohl das Design als auch Webentwicklung und redaktionlell Inhalte.

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist die organisatorische Verankerung. Wir berücksichtigen daher in Bezug auf Barrierefreiheit auch den Reifegrad (Maturity) beim Kunden: Gibt es Rollen, Verantwortlichkeiten, Freigabeprozesse, Definition-of-Done, Prüfroutinen und Werkzeuge? Falls nicht, bauen wir diese Strukturen auf Wunsch gemeinsam pragmatisch auf. Schulungen für Redaktion, Design und Entwicklung sind dabei ein Teil der Lösung – auf Wunsch ergänzt durch Guidelines, Checklisten und redaktionelle Standards, damit Barrierefreiheit im Alltag konsistent eingehalten werden kann, auch bei wechselnden Teams und langfristigem Betrieb.

Zum Abschluss folgt die Validierung: Wir prüfen die umgesetzten Maßnahmen systematisch (inklusive dokumentierter Ergebnisse), erstellen die erforderlichen Nachweise und unterstützen bei der finalen Dokumentation – auf Wunsch auch mit begleitender externer Prüfung bzw. Zertifizierung (zum Beispiel mit einem BIK-BITV-Test Zertifikat). Der Vorteil des strukturierten Vorgehens: Barrierefreiheit wird als Prozess etabliert.

Illustration zur Darstellung der Agentur anatom5 als Prüfstelle für barrierefreie Websites

Wie anatom5 barrierefreie Websites prüft

Barrierefreiheit lässt sich nicht allein automatisiert bewerten. Automatische Tests können Hinweise liefern, erfassen jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Nutzungsprobleme. anatom5 setzt deshalb auf ein kombiniertes Prüf-Framework aus standardisierten Prüfkriterien, manueller Bewertung durch qualifizierte Prüfer und Tests unter realen Nutzungsbedingungen. Dieser Ansatz ist insbesondere dort erforderlich, wo Barrierefreiheit regelkonform und nachvollziehbar umgesetzt werden muss – etwa im öffentlichen Sektor, im Anwendungsbereich des BFSG oder bei Organisationen mit gesellschaftlichem Auftrag.

Die Prüfungen orientieren sich am verbindlichen Rahmen der EN 301 549 sowie an der Website Accessibility Conformance Evaluation Methodology (WCAG-EM). Je nach Anforderung kommt der von anatom5 entwickelte Barriere-Check Pro zum Einsatz, ein praxisorientiertes Prüf- und Bewertungsverfahren, das bestehende Standards um reale Nutzungsszenarien erweitert und von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik öffentlich vorgestellt wurde. Konkret umfasst die Prüfung unter anderem:

  • Nutzung mit assistiven Technologien, insbesondere Screenreader-Tests mit NVDA (Desktop) und VoiceOver (mobil)
  • vollständige Tastaturbedienung inklusive Fokusführung, Zustandswechseln und mobiler Ansichten
  • Prüfung von Formularlogik, Fehlermeldungen, Validierung und Rückmeldemechanismen
  • Bewertung der Verständlichkeit von Inhalten, Bedienelementen und Interaktionen im Nutzungskontext

anatom5 ist seit 2016 Mitglied im BIK BITV-Test Prüfverbund. Prüfungen nach diesem etablierten Verfahren gelten in Deutschland als anerkannter Maßstab zur Bewertung der BITV-Konformität (BITV-Konformität bedeutet im Kontext des BFSG ebenfalls Barrierefreiheit entsprechend der gesetzlichen Anforderungen). Auf dieser Grundlage auditieren wir bestehende Websites, begleiten Organisationen auf dem Weg zur nachweisbaren Barrierefreiheit und setzen diesen Qualitätsmaßstab konsequent auch bei eigenen Projekten an.

Zur Einordnung (automatisierte Prüfung):

  • Automatisierte Prüfwerkzeuge kontrollieren vor allem technische Aspekte (z. B. Farbkontraste), können jedoch die inhaltliche, logische und funktionale Barrierefreiheit nicht zuverlässig bewerten.
  • Automatisierte Prüfwerkzeuge erkennen zwar formale Merkmale wie das Vorhandensein von Alternativtexten, aber nicht deren inhaltliche Qualität, den Nutzungskontext oder die Verständlichkeit für reale Anwender.
  • Automatische Tests decken nur einen Teil der tatsächlichen Barrieren ab; Schätzungen gehen davon aus, dass lediglich etwa 30–50 % der Probleme gefunden werden, weshalb menschliche Expertise unverzichtbar ist.

Häufige Fehler bei barrierefreien Websites

Als Prüfstelle beim BIK-BITV-Test und aufgrund unzähliger Accessibility-Audits mit dem Barriere-Check Pro haben wir sicherlich schon so ziemlich alles gesehen. Und eines lässt sich sicher sagen: die meisten Barrieren entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Halbwissen, falschen Annahmen und unzureichend abgesicherten Prozessen. Um den gesetzlichen Mindestanforderungen an Barrierefreiheit gerecht zu werden, müssen Konzeption, Design, UX, Webentwicklung, Programmierung von Modulen und Inhaltserstellung durch die Online-Redaktion Hand in Hand gehen. In all diesen Bereichen braucht es spezifisches Fachwissen, um am Ende ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Auch eine auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur kann keine Barrierefreiheit sicherstellen, wenn die Online-Redaktion nicht entsprechend geschult ist und die Fahne der Barrierefreiheit im laufenden Betrieb hochhält.

Und auch die Webentwicklung muss sich ihrer Verantwortung bewusst sein – und zwar von Anfang an und auch bei jedem Update. Auf technischer Ebene entstehen Barrieren nämlich häufig durch unsachgemäßen Einsatz von ARIA und HMTL. Statt native HTML-Semantik zu nutzen, werden Rollen, Zustände und Eigenschaften ergänzt, die bestehende Strukturen überlagern oder sogar widersprechen. Besonders in modernen Frontend-Frameworks wie React, Angular oder Vue zeigt sich dieses Problem verstärkt: Single-Page-Applications und Progressive Web-Apps sind grundsätzlich barrierefrei umsetzbar, erfordern jedoch ein tiefes Verständnis von Zustandswechseln, Fokusmanagement, dynamischen Inhalten und Screenreader-Verhalten. Ohne dieses Know-how kommt es schnell zu erheblichen Problemen.

Websites sind oft komplexe Anwendungen und viele Barrieren entstehen durch Plugins und Funktionserweiterungen, die nicht vollständig tastaturbedienbar sind und für Screenreader unzureichend ausgezeichnete Interaktionen bereitstellen – etwa bei Formularen, Filtern, Modalfenstern oder anderen komplexen Widgets. Sie würden sich wundern, wie viele Webseiten in der mobilen Ansicht nicht mit Tastatur bedienbar sind – das fängt oft schon beim Hamburger Menü an.

Ein wesentlicher Anteil der Barrieren entsteht übrigens in der Redaktion. Fehlende oder ungeeignete Alternativtexte, nicht untertitelte Videos, fehlende Transkripte für Audio- und Podcast-Inhalte sowie die falsche Verwendung von Inhaltselementen (z. B. Layouttabellen, Pseudo-Überschriften, fehlerhafte Datentabellen) untergraben selbst technisch saubere Systeme. Ohne klare redaktionelle Vorgaben, Team-Schulungen und fortlaufende Prüfprozesse geht Barrierefreiheit im Alltag erfahrungsgemäß schnell verloren.

Nachhaltige Barrierefreiheit entsteht daher nur durch das Zusammenspiel von Systemarchitektur, Design, Webentwicklung, Redaktion und fortlaufender Qualitätssicherung. Barrierefreiheit ist ein fortlaufendes Thema, das eines kontinuierlichen Qualitätsprozesses bedarf. Dort, wo dieser Prozesse an Plugins und Accessibility-Overlays ausgelagert wird, ist Barrierefreiheit nicht in der DNA aller Beteiligten verankert.

Zur Einordnung:

Barrierefreiheit ist eine langfristige Aufgabe, die eines kontinuierlichen Qualitätsprozesses bedarf. Man kann die Aufgabe mit einem Marathon vergleichen.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht – die Kosten hängen maßgeblich vom Ausgangszustand, vom Anspruchsniveau und vom geplanten Vorgehen ab. Grundsätzlich gilt: Je früher Barrierefreiheit in Konzeption und Architektur berücksichtigt wird, desto effizienter lässt sie sich umsetzen. Neue Projekte auf der „grünen Wiese“ oder vollständige Relaunches sind daher in der Regel wirtschaftlicher als die nachträgliche „Sanierung“ gewachsener Systeme. Zu den zentralen Kostenfaktoren zählen unter anderem:

  • Art und Umfang des Projekts
    Ein einfaches Weblog oder eine kleine Unternehmenswebsite mit wenigen Seitentypen und klarer Struktur lässt sich mit überschaubarem Budget barrierefrei umsetzen. Große Portale mit vielen interaktiven Inhaltskomponenten, aufwändiger Navigation und komplexen Widgets, mehrstufigen Formularen, Nutzerkonten oder sehr individuellen Funktionen erfordern deutlich mehr Aufwand.
  • Eingesetztes CMS und technische Basis
    Die Wahl des Systems spielt eine wesentliche Rolle. Offene CMS mit klarer Template-Struktur und weitgehender Kontrolle über das Markup lassen sich effizienter barrierefrei entwickeln. Proprietäre Systeme, stark eingeschränkte Baukastensysteme oder Frameworks mit geringen Zugriffsrechten erhöhen den Aufwand erheblich. Auch Shop-Systeme oder komplexe Webanwendungen bringen zusätzliche Anforderungen mit sich (z. B. Check-out, Filterfunktionen, Warenkorb, Kundenkonten).
  • Systemwechsel, Migration und Alt-Content
    Bei Relaunches stellt sich regelmäßig die Frage, wie mit bestehenden Inhalten umgegangen wird. Die Migration und Bereinigung von Alt-Content kann einen erheblichen Teil des Projektaufwands ausmachen – insbesondere dann, wenn Inhalte technisch und strukturell gewachsen sind. Typische Problemfelder sind eine fehlende Trennung von Inhalt und Präsentation (z. B. proprietäres oder inline-formatiertes HTML), veraltete Frameworks und Bibliotheken, falsch eingesetzte Strukturelemente und Stil-Anweisungen aus WYSIWYG-Editoren, Bilder ohne Alternativtexte, nicht barrierefreie PDF-Dokumente sowie umfangreiche audiovisuelle Inhalte ohne Untertitel, Transkripte oder Audiodeskription.
    Je konsistenter Inhalte vorstrukturiert, semantisch korrekt aufgebaut und redaktionell gepflegt sind, desto geringer fällt der Migrations- und Bereinigungsaufwand aus. Eigenleistungen auf Kundenseite – etwa bei der inhaltlichen Überarbeitung oder Medienaufbereitung – können den Gesamtaufwand zusätzlich reduzieren, sofern sie anhand klarer Vorgaben und Qualitätskriterien erfolgen.
  • Grad der Kontrolle über Templates und Module
    Ein wesentlicher Kosten- und Risikofaktor ist der Grad der technischen Kontrolle über Templates, Einzelkomponenten und Bedienlogik. Websites, die auf fertigen Themes, visuellen Pagebuildern oder einer Vielzahl schwer anpassbarer Plugins basieren, lassen sich häufig nur eingeschränkt barrierefrei machen. Vor allem bei stark Plugin basierten WordPress-Setups, insbesondere in Kombination mit Pagebuildern wie Elementor, sind Barrieren häufig systemisch bedingt. Die zugrunde liegende Architektur erzeugt generisches, stark verschachteltes Markup, während gleichzeitig der Zugriff auf Templates und Komponentenebene stark eingeschränkt ist. In solchen (leider häufigen) Fällen ist der Aufwand, bestehende Strukturen punktuell zu korrigieren, häufig höher als der Nutzen. Selbst wenn einzelne Probleme behoben werden können, bleibt das erreichte Maß an Barrierefreiheit fragil, da Updates, neue Module oder redaktionelle Änderungen die gleichen Defizite erneut erzeugen. Ein technischer Relaunch mit klarer Trennung von Inhalt, Struktur und Präsentation ist hier oftmals der nachhaltigere und wirtschaftlichere Weg.
  • Redaktionelle und multimediale Inhalte
    Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist der Umgang mit bestehenden – und auch neu zu erstellenden – Inhalten. In der Praxis muss nahezu der gesamte Legacy-Content mindestens einer systematischen Sichtprüfung unterzogen werden, um Barrieren zuverlässig zu identifizieren. Automatisierte Prüftools können dabei unterstützen, stoßen jedoch insbesondere bei inhaltlichen Aspekten schnell an ihre Grenzen. Erst die manuelle Bewertung zeigt, ob Alternativtexte sinnvoll sind, Videos korrekt untertitelt wurden, Audio-Inhalte verständliche Transkriptionen besitzen oder Inhalte in geeigneter Form für unterschiedliche Zielgruppen aufbereitet sind.
    Auf die Sichtprüfung folgt in der Regel die inhaltliche Überarbeitung. Auch wenn der Anpassungsaufwand pro einzelne Seite oft überschaubar erscheint, summiert er sich bei Websites mit mehreren hundert oder tausend Seiten zu einem erheblichen Zeitfaktor. Dieser Aufwand lässt sich jedoch häufig reduzieren, wenn Redaktionen frühzeitig geschult werden und klare Vorgaben erhalten. In vielen Projekten können Korrekturen – etwa bei Alternativtexten, Medienbeschreibungen oder strukturellen Anpassungen – ganz oder teilweise in Eigenleistung erfolgen. Leistungen wie die Erstellung barrierefreier Videos inklusive Untertitel, Transkripte und gegebenenfalls Audiodeskription sowie zusätzliche Inhalte in Leichter oder Gebärdensprache bleiben dennoch eigenständige Projektbestandteile und sind entsprechend im Budget zu berücksichtigen.
  • Prüfung, Nachweis und Zertifizierung
    Soll die Barrierefreiheit lediglich intern abgesichert oder extern nachgewiesen werden? Interne Prüfungen und begleitende Audits dienen vor allem der Qualitätssicherung und der kontinuierlichen Verbesserung. Soll die Konformität hingegen belastbar dokumentiert und gegenüber Aufsichtsstellen oder der Öffentlichkeit nachgewiesen werden, sind strukturierte Prüfverfahren, formale Prüfberichte oder eine Zertifizierung erforderlich.
    Prüfungen nach dem BIK BITV-Test gelten in Deutschland als etabliertes Instrument zur Bewertung der BITV-Konformität. Abhängig vom Umfang der Website, der Anzahl der zu prüfenden Einzelseiten und dem funktionalen Komplexitätsgrad kann allein das Audit inklusive Konformitätsbewertung und Dokumentation Kosten im Bereich von etwa 5.000 bis 10.000 Euro verursachen. Diese Aufwände erhöhen die Rechtssicherheit erheblich, sind jedoch als eigenständiger Projektbestandteil einzuplanen und nicht mit der eigentlichen Umsetzung von Barrierefreiheit zu verwechseln.
    In der Praxis bedeutet das: ein kleines, klar strukturiertes WordPress-Projekt lässt sich durchaus für einige tausend Euro barrierefrei realisieren (bitte die Schulung der Online-Redaktion mit einplanen). Bei großen Websites oder webbasierten Anwendungen kann ein barrierefreier Relaunch hingegen in den sechsstelligen Bereich gehen – wobei der spezifische Mehraufwand für Barrierefreiheit prozentual oft geringer ist als bei kleinen Projekten, da er Teil einer umfassenden Neuentwicklung ist. Aber keine Sorge, anatom5 klärt diese Faktoren frühzeitig, bewertet Aufwand und Risiken transparent und entwickelt auf dieser Basis einen realistischen, priorisierten Umsetzungsrahmen – passend zur Organisation, zur Technologie und zu den rechtlichen Anforderungen.

Beratung zur barrierefreien Website

anatom5 berät und begleitet öffentliche Auftraggeber, große Unternehmen, Konzerne sowie Software- und Systemhäuser bei der strategischen, organisatorischen und technischen Umsetzung digitaler Barrierefreiheit. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht einzelne Ad hoc-Maßnahmen, sondern umfassende Lösungen – etwa bei komplexen Softwarelösungen, Designsystemen, Frameworks oder verteilten Redaktions- und Entwicklungsprozessen.

Eine fundierte Beratung zur Barrierefreiheit lässt sich nicht auf der Basis eines kostenlosen Schnelltests erbringen. Fundierte Beratung erfordert Zeit, fachliche Tiefe und die Auseinandersetzung mit bestehenden Systemen, Inhalten, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie internen Abläufen. anatom5 setzt daher bewusst auf qualifizierte, vergütete Beratungsformate, die realistische Entscheidungsgrundlagen schaffen. Wer einen Schnelltest haben möchte, sollte auf kostenlose Köderangebote verzichten, es gibt genug kostenlose Tools, mit denen man sich zumindest schonmal einen ersten Überblick verschaffen kann.

Unsere Beratungsleistungen beginnen häufig mit einer strukturierten Analyse: Wir bewerten bestehende Lösungen oder geplante Vorhaben fachlich fundiert, ordnen sie rechtlich ein und identifizieren Handlungsoptionen auf gestalterischer, technischer, redaktioneller und organisatorischer Ebene. Daraus entsteht ein nachvollziehbarer Projekt- oder Maßnahmenfahrplan – unabhängig davon, ob die Umsetzung anschließend durch anatom5 oder in bestehenden Strukturen erfolgt.

Die Erkenntnisse aus diesen Beratungen fließen kontinuierlich in unsere eigenen Projekte ein. So entsteht ein tiefes Verständnis für prozessuale Anforderungen und organisatorische Realitäten – etwa im Umgang mit Designsystemen oder komponentenbasierten Technologien.

Ich interessiere mich für eine Beratung

Für wen entwickeln wir barrierefreie Websites?

Wir arbeiten für öffentliche Auftraggeber, Bildungs- und Kultureinrichtungen, fördermittelgebundene Organisationen sowie für mittelständische Unternehmen mit digitalen Serviceangeboten. Gemeinsam ist diesen Organisationen entweder eine gesetzliche Verpflichtung oder eine bewusst eingegangene Selbstverpflichtung, digitale Teilhabe verbindlich umzusetzen und Barrierefreiheit dauerhaft zu verankern.

Neben klassischen öffentlichen Stellen unterstützen wir zahlreiche Organisationen, die aufgrund von Fördermitteln der EU, des Bundes oder der Länder an konkrete Barrierefreiheitsauflagen gebunden sind. In diesen Fällen ist Barrierefreiheit nicht nur Fördervoraussetzung, sondern regelmäßig auch nachweispflichtiger Bestandteil von Projektberichten und Verwendungsnachweisen. Ebenso begleiten wir Unternehmen im Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), insbesondere im B2C-Umfeld, in dem Barrierefreiheit seit 2025 verbindliche Voraussetzung für den Betrieb digitaler Produkte und Dienstleistungen ist.

Darüber hinaus arbeiten wir mit Selbstvertretungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, etwa mit Verbänden wie dem Deutschen Verband der Blinden und Sehbehinderten in Ausbildung und Beruf (DVBS). Diese Organisationen setzen Barrierefreiheit häufig über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus um – aus fachlicher Überzeugung, aus Nähe zur Zielgruppe und als Ausdruck einer weitreichenden freiwilligen Selbstverpflichtung. Hier steht nicht formale Compliance im Vordergrund, sondern glaubwürdige, nutzerzentrierte Zugänglichkeit.

Typische Projektumfelder sind kommunale Webportale und Serviceplattformen, Bibliotheks-, Bildungs- und Wissenssysteme, Informations- und Antragsportale sowie Unternehmenswebsites und digitale Services mit gesetzlichen, förderrechtlichen oder selbstgesetzten Anforderungen an Barrierefreiheit. In all diesen Kontexten geht es nicht um punktuelle Maßnahmen, sondern um tragfähige Strukturen für dauerhaft zugängliche, rechtssichere und glaubwürdige digitale Angebote.

Warum anatom5 mehr ist als eine Webagentur

anatom5 ist Teil des BIK BITV-Test Prüfverbundes und arbeitet seit vielen Jahren nach dessen etabliertem Prüf- und Bewertungsverfahren. Wir begleiten Organisationen nicht nur beratend, sondern führen Projekte regelmäßig auch in eigener Verantwortung bis zur nachweisbaren BIK BITV-Test-Konformität. Die Anzahl der von anatom5 begleiteten und umgesetzten barrierefreien Projekte übersteigt damit die Erfahrung der überwiegenden Mehrheit klassischer Webagenturen deutlich. Diese Tiefe lässt sich nur durch konsequente Qualitätskontrolle, hohe fachliche Selbstverpflichtung und Erfahrung aus zahlreichen realen Prüf- und Umsetzungsszenarien erreichen.

Unsere Arbeit verbindet Umsetzung, unabhängige Prüfung und Wissenstransfer. Barrierefreiheit wird bei anatom5 systematisch entwickelt, überprüft und im laufenden Betrieb abgesichert. Dazu gehören eigene Prüfmethoden, strukturierte Audits, belastbare Dokumentation sowie die Schulung und Befähigung von Redaktionen und Projektteams. Ziel ist nicht kurzfristige formale Konformität, sondern nachhaltige digitale Barrierefreiheit, die auch nach Relaunch, Update oder Redaktionswechsel Bestand hat.

Ein weiterer zentraler Faktor ist unser aktives Netzwerk. Wir stehen im regelmäßigen fachlichen Austausch mit anderen Prüfern, Entwicklerinnen und Entwicklern sowie mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten. Diese Perspektiven fließen kontinuierlich in unsere Arbeit ein und liefern wertvollen Input jenseits theoretischer Anforderungen. So entsteht ein praxisnaher, nutzerzentrierter Kosmos mit einem einzigartigen Fokus auf digitale Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit ist bei uns kein Lippenbekenntnis. Barrierefreiheit bedeutet für uns, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen die Unterkante dessen sind, was wir gemeinsam mit unseren Kunden erreichen wollen und müssen. Dafür stehen wir gerade. In unseren Projekten sind wir daher sowohl beratend als auch moderierend tätig. Immer im Blick: Best Practice und tatsächliche Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten.  

Fragen und Antworten

Wie lange dauert die Umsetzung einer barrierefreien Website?

Je nach Umfang und Komplexität dauert die Umsetzung einer barrierefreien Website wenige Wochen oder mehrere Monate. Öffentliche Portale mit vielen Inhalten benötigen entsprechend mehr Zeit. Eine kleine Website mit wenigen Inhalten und Funktionen ist hingegen schnell barrierefrei erstellt.

Können bestehende Websites barrierefrei gemacht werden?

In vielen Fällen ja. Manchmal ist ein Relaunch notwendig und wirtschaftlicher, wenn alte Strukturen die Umsetzung blockieren. Aber grundsätzlich können bestehende Websites barrierefrei gemacht werden. Welcher Weg dafür der richtige ist, muss im Einzelfall analysiert und definiert werden.

Macht ein Accessibility-Plugin eine Website barrierefrei?

Nein. Accessibility-Plugins können allenfalls einzelne Symptome wie unzureichende Farbkontraste überlagern. Sie beheben jedoch keine strukturellen Barrieren im Markup, in Templates oder in der Bedienlogik und ersetzen keine barrierefreie Architektur. Auch inhaltliche Anforderungen – etwa Alternativtexte, Untertitel oder Transkripte – lassen sich damit nicht nachträglich herstellen. Das gesetzlich geforderte Mindestmaß an Barrierefreiheit wird mit Plugins allein nicht erreicht; im Gegenteil können sie bestehende Defizite verdecken und das Risiko von Beschwerden durch Aufsichtsbehörden oder Wettbewerber erhöhen.

Welche Website sind gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet?

Öffentliche Stellen sind bereits seit Jahren verpflichtet, ihre Websites und digitalen Anwendungen barrierefrei bereitzustellen (BGG, BITV). Seit 2025 gilt diese Pflicht mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für viele private Unternehmen im B2C-Bereich, darunter Online-Shops, Buchungs- und Zahlungssysteme sowie digitale Kundenportale.

Was passiert bei Nicht-Einhaltung der BITV und der BFSGV?

Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit drohen je nach Anwendungsbereich unterschiedliche Konsequenzen. Öffentliche Stellen müssen mit Beanstandungen, Durchsetzungsverfahren und Reputationsschäden rechnen. Für private Unternehmen im Anwendungsbereich des BFSG können zusätzlich behördliche Maßnahmen, Bußgelder, Vertriebsbeschränkungen sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen folgen. Unabhängig von rechtlichen Folgen führen nicht barrierefreie Angebote zu eingeschränkter Nutzbarkeit, zum Ausschluss relevanter Nutzergruppen und zu messbaren Nachteilen bei Reichweite, Conversion und Markenwahrnehmung.