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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – gemeinsame Marktüberwachung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021 setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und legt fest, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen, um rechtskonform auf den Markt gebracht werden zu können. Ursprünglich sah das BFSG vor, dass jedes der 16 Bundesländer eigene Marktüberwachungsbehörden einrichtet, um die Einhaltung dieser Vorgaben zu kontrollieren. Man hat aber wohl erkannt, dass es in den Ländern derzeit weder ausreichende Verwaltungsstrukturen noch die nötige Fachkompetenz gibt, um diese umfangreichen Aufgaben effektiv zu erfüllen.

Um Mehrfachstrukturen und langwierige Abstimmungsprozesse zu vermeiden, haben die Länder beschlossen, eine gemeinsame zentrale Marktüberwachungsbehörde zu errichten. Hierzu wurde ein Staatsvertrag entworfen, der die Errichtung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Diese Anstalt, voraussichtlich "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (MLBF) genannt, soll die Aufgaben der Marktüberwachung zentral wahrnehmen.

Die MLBF wird von einem Verwaltungsrat, bestehend aus Vertretern aller Bundesländer, beaufsichtigt. Zu ihren Kernaufgaben zählen die Erstellung einer Marktüberwachungsstrategie, die Konformitätsprüfung von Produkten und Dienstleistungen sowie die Berichterstattung an die Europäische Union. Die Finanzierung der Anstalt erfolgt durch Beiträge der Länder.

Die gemeinsame Marktüberwachungsbehörde soll ihre Arbeit planmäßig am 28. Juni 2025 aufnehmen, zeitgleich mit dem Inkrafttreten des BFSG. Diese zentrale Lösung verspricht eine effizientere und einheitlichere Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen in Deutschland, was sowohl den Wirtschaftsakteuren als auch den von Barrieren betroffenen Menschen zugutekommt. Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen zu diesem Thema finden Sie im Blog von Marcus Herrmann, über dessen Beitrag ich auch auf diese Entwicklung aufmerksam wurde. Siehe auch: 


Zentrale Fragen und Antworten zum Thema

Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen dazu, diese barrierefrei zu gestalten, damit sie rechtskonform auf dem Markt bereitgestellt werden können.

Welche europäische Grundlage liegt dem BFSG zugrunde?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um, auch bekannt als European Accessibility Act. Ziel dieser Richtlinie ist eine europaweit einheitliche Regelung zur digitalen und technischen Barrierefreiheit.

Warum war ursprünglich eine Marktüberwachung durch die Bundesländer vorgesehen?

Das BFSG sah zunächst vor, dass jedes Bundesland eigene Marktüberwachungsbehörden einrichtet, um die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu kontrollieren.

Warum wurde von einer dezentralen Marktüberwachung abgesehen?

Die Länder haben erkannt, dass es an ausreichenden Verwaltungsstrukturen und fachlicher Expertise fehlt, um die komplexen Aufgaben der Marktüberwachung in 16 separaten Behörden effizient wahrzunehmen.

Was ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)?

Die MLBF ist eine gemeinsame, zentrale Marktüberwachungsbehörde der Bundesländer, die als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet werden soll und die Marktüberwachung nach dem BFSG bündelt.

Wo soll die MLBF ihren Sitz haben?

Der Sitz der zentralen Marktüberwachungsstelle ist in Sachsen-Anhalt vorgesehen.

Welche Aufgaben übernimmt die MLBF?

Zu den Aufgaben der MLBF zählen die Entwicklung einer Marktüberwachungsstrategie, die Konformitätsprüfung von Produkten und Dienstleistungen sowie die Berichterstattung an die Europäische Union.

Wie ist die MLBF organisatorisch aufgebaut?

Die MLBF unterliegt der Aufsicht eines Verwaltungsrats, dem Vertreterinnen und Vertreter aller Bundesländer angehören.

Wie wird die zentrale Marktüberwachungsstelle finanziert?

Die Finanzierung der MLBF erfolgt durch Beiträge der Bundesländer.

Wann nimmt die MLBF ihre Arbeit auf?

Die Aufnahme der Tätigkeit der MLBF ist für den 28. Juni 2025 geplant, zeitgleich mit dem Wirksamwerden der zentralen Pflichten aus dem BFSG.

Welche Vorteile bietet eine zentrale Marktüberwachung?

Eine zentrale Marktüberwachung ermöglicht eine einheitliche Anwendung der gesetzlichen Anforderungen, reduziert Abstimmungsaufwand zwischen den Ländern und erhöht die Effizienz der Kontrollen.

Welche Bedeutung hat die MLBF für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher?

Für Unternehmen schafft die zentrale Marktüberwachung klarere und einheitlichere Vorgaben. Für Menschen mit Behinderungen erhöht sie die Wahrscheinlichkeit, dass Barrierefreiheitsanforderungen konsequent durchgesetzt werden.

Schlagworte:
Digitale Barrierefreiheit
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz