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Digitale Barrierefreiheit: Ein Menschenrecht mit starken Wurzeln

Digitale Barrierefreiheit ist kein "Nice-to-have" – sie ist ein Menschenrecht. Dieser Grundsatz zieht sich wie ein roter Faden durch die internationalen, europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen. Wer sich mit digitalen Angeboten beschäftigt – sei es als Unternehmen oder öffentliche Stelle – sollte diese rechtlichen Zusammenhänge kennen. Denn sie zeigen: Barrierefreiheit ist nicht nur technische Pflicht, sondern auch gesellschaftlicher Auftrag.

Die Schaugrafik mit dem Titel „Digitale Barrierefreiheit – ein Menschenrecht“ stellt die rechtlichen Grundlagen für digitale Barrierefreiheit auf drei Ebenen dar: EU, Deutschland und UN. Auf der rechten Seite beginnt die UN-Ebene mit der UN-Menschenrechtscharta (AEMR), aus der die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hervorgeht. Von dieser Konvention führt ein Pfeil zur mittleren Spalte, die Deutschland (DE) repräsentiert.  In der deutschen Spalte steht an oberster Stelle der Nationale Aktionsplan 2.0 (NAP), auf den das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) folgt. Daraus ergibt sich die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die für den öffentlichen Sektor zuständig ist. Für den privaten Sektor gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).  Die linke Spalte zeigt die EU-Ebene. Dort ist die Europäische Konvention der Menschenrechte die Grundlage für mehrere Richtlinien. Die Richtlinie 2016/2102 regelt den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Ergänzt wird sie durch die Norm EN 301 549, die Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen festlegt, sowie durch die Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act. Diese europäischen Regelungen sind durch Pfeile mit den entsprechenden nationalen Gesetzen in Deutschland verbunden.

1. Die UN-Ebene: Der Ursprung des Menschenrechts auf Barrierefreiheit

Auf internationaler Ebene ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Grundstein. Sie formuliert das Recht aller Menschen auf Gleichheit, Freiheit und Teilhabe – unabhängig von individuellen Voraussetzungen.

Daraus hervorgegangen ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die 2009 in Deutschland in Kraft trat. Sie betont explizit das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation – auch im digitalen Raum. Artikel 9 der UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Barrieren aktiv abzubauen und den Zugang zu IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien) sicherzustellen.

2. Die deutsche Ebene: Nationale Umsetzung der Konvention

In Deutschland wurde die UN-BRK durch mehrere gesetzgeberische Maßnahmen umgesetzt. Herzstück ist der Nationale Aktionsplan (NAP 2.0), der die politische Strategie zur Umsetzung der Konvention bündelt. Daraus ergeben sich konkrete gesetzliche Regelungen:

  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) formuliert die allgemeinen Anforderungen an Barrierefreiheit und verpflichtet insbesondere staatliche Stellen zum Handeln.
  • Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) konkretisiert die Anforderungen für Websites und mobile Anwendungen des öffentlichen Sektors.
  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nimmt ab 2025 auch viele privatwirtschaftliche Anbieter in die Pflicht – z. B. im E-Commerce, bei Selbstbedienungsterminals oder digitalen Dienstleistungen.

3. Die EU-Ebene: Gemeinsame Standards für Barrierefreiheit

Auch auf europäischer Ebene ist das Menschenrecht auf Barrierefreiheit verankert – unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darauf bauen mehrere wichtige Richtlinien auf, die alle EU-Mitgliedstaaten umsetzen müssen:

  • Die Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen zu barrierefreien Websites und mobilen Anwendungen. In Deutschland wurde sie durch die BITV umgesetzt.
  • Die Norm EN 301 549 definiert technische Anforderungen für barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie. Sie ist in vielen Vergabeverfahren und Ausschreibungen maßgeblich.
  • Der European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) richtet sich an privatwirtschaftliche Anbieter und regelt den Zugang zu einer Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen – von Bankautomaten bis hin zu Online-Shops. Das BFSG ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie.

Fazit: Drei Ebenen, ein Ziel

Internationale Menschenrechte, europäische Richtlinien und nationale Gesetze – alle verfolgen dasselbe Ziel: digitale Teilhabe für alle Menschen. Barrierefreiheit im digitalen Raum ist keine freiwillige Wohltat, sondern ein klar geregeltes Recht. Die gesetzlichen Grundlagen sind komplex, aber konsistent: Wer barrierefreie Angebote entwickelt, handelt nicht nur gesetzeskonform, sondern auch im Sinne von Inklusion, Gerechtigkeit und Fortschritt. Oder kurz gesagt: Digitale Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht – und unsere gemeinsame Verantwortung.

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Zentrale Fragen und Antworten zum Thema

Warum gilt digitale Barrierefreiheit als Menschenrecht?

Digitale Barrierefreiheit leitet sich aus dem Recht auf Gleichheit, Teilhabe und Zugang zu Information ab. Diese Rechte sind international anerkannt .

Welche Rolle spielt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte für Barrierefreiheit?

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bildet die völkerrechtliche Grundlage für Gleichberechtigung und Teilhabe. Auf ihr basieren spätere, verbindlichere Regelwerke, die Barrierefreiheit ausdrücklich einbeziehen.

Was regelt die UN-Behindertenrechtskonvention im digitalen Kontext?

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, den gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation sicherzustellen. Dazu zählt ausdrücklich auch der Zugang zu digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien.

Welche Bedeutung hat Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention?

Artikel 9 verpflichtet Staaten dazu, Barrieren systematisch abzubauen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu digitalen Angeboten und Technologien für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Wie wird die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland umgesetzt?

Die Umsetzung erfolgt durch politische Strategien und Gesetze, insbesondere durch den Nationalen Aktionsplan, das Behindertengleichstellungsgesetz, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Welche Aufgabe hat das Behindertengleichstellungsgesetz?

Das Behindertengleichstellungsgesetz formuliert grundlegende Anforderungen an Barrierefreiheit und verpflichtet insbesondere öffentliche Stellen, Barrieren in digitalen Angeboten zu vermeiden oder abzubauen.

Was regelt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung konkretisiert die Anforderungen an barrierefreie Websites und mobile Anwendungen des öffentlichen Sektors und legt verbindliche Kriterien fest.

Welche Bedeutung hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet ab 2025 auch viele privatwirtschaftliche Anbieter, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, insbesondere im digitalen Bereich.

Welche Rolle spielt die Europäische Union bei der digitalen Barrierefreiheit?

Die Europäische Union harmonisiert Anforderungen an Barrierefreiheit durch Richtlinien und Normen, um ein einheitliches Schutzniveau und gleiche Marktbedingungen in den Mitgliedstaaten zu schaffen.

Was regelt die Richtlinie (EU) 2016/2102?

Die Richtlinie verpflichtet öffentliche Stellen in der EU, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. In Deutschland wurde sie durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung umgesetzt.

Welche Funktion hat die Norm EN 301 549?

Die EN 301 549 definiert verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien und konkretisiert damit die Vorgaben der BITV und des BFSG. Sie dient als zentraler Referenzstandard für den Nachweis der Barrierefreiheit sowie als verbindlicher Maßstab in Vergabeverfahren und Ausschreibungen.

Was ist der European Accessibility Act?

Der European Accessibility Act regelt europaweit die Barrierefreiheit zahlreicher Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft. In Deutschland wird er durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt.

Was ist das zentrale Ziel aller Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit?

Ziel ist die gleichberechtigte digitale Teilhabe aller Menschen. Digitale Barrierefreiheit soll sicherstellen, dass Information, Kommunikation und Dienstleistungen unabhängig von Behinderungen nutzbar sind.

Schlagworte:
Digitale Barrierefreiheit
Inklusion
EN 301549
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz