KI kann Barrieren überbrücken. Barrierefreiheit ersetzt sie trotzdem nicht.
BFIT-Bund hat eine neue Handreichung veröffentlicht, die sich mit KI-gestützten Hilfen im Accessibility-Kontext beschäftigt. Im Mittelpunkt stehen konkrete Assistenzsysteme, die Barrieren im Alltag teilweise ausgleichen können. Apps und Funktionen, die Bilder beschreiben, Gespräche live verschriftlichen, Texte vorlesen oder unbeschriftete Bedienelemente auf Webseiten erklären. Dazu kommen Werkzeuge für Gebärdensprache, Blicksteuerung, vereinfachte Sprache oder sprachbasierte Bedienung.
Wer heute moderne Screenreader oder Smartphone-Betriebssysteme nutzt, begegnet solchen Funktionen längst im Alltag. KI-generierte Bildbeschreibungen bei Fotos. OCR-Texterkennung auf Verpackungen oder Dokumenten. Automatische Untertitel bei Videokonferenzen. Live-Transkriptionen auf dem Smartphone. Kamerabasierte Umgebungsbeschreibungen über Smart Glasses. Vieles davon funktioniert inzwischen erstaunlich gut. Darin liegt allerdings auch eine Gefahr: je besser diese Systeme werden, desto häufiger taucht die Vorstellung auf, klassische digitale Barrierefreiheit werde irgendwann weniger wichtig. Die KI repariert das später schon. Genau dieser Gedanke zieht sich unterschwellig inzwischen durch viele Diskussionen.
Die Handreichung positioniert sich hier erfreulich klar: KI ist kein Ersatz für barrierefreie Gestaltung.
Ein unbeschrifteter Button bleibt eine Barriere und ein Verstoß gegen Vorgaben der BITV und des BFSG, auch wenn ein Screenreader versucht, dessen Funktion aus Kontext, Position oder Symbolik herzuleiten. Eine schlechte Überschriftenstruktur bleibt schlecht, auch wenn eine KI die Seite irgendwie zusammenfasst. Fehlende Untertitel werden nicht dadurch akzeptabel, dass automatische Live-Transkriptionen manchmal halbwegs funktionieren.
KI kann Barrieren kompensieren. Teilweise sogar beeindruckend gut. Aber sie arbeitet fast immer reaktiv. Sie versucht, Defizite nachträglich zu interpretieren bzw. zu reparieren. Das ist ein großer Unterschied zur Barrierefreiheit per Default. Und das ist kein rein theoretischer Unterschied. Wer regelmäßig mit assistiven Technologien arbeitet, kennt die Grenzen sehr genau. Automatische Bildbeschreibungen halluzinieren Inhalte. Live-Untertitel scheitern an Dialekten, Fachbegriffen oder schlechter Audioqualität. OCR erkennt Texte falsch. KI-generierte Erklärungen von Oberflächen liegen gelegentlich komplett daneben. Dazu kommen Datenschutzfragen, Cloudabhängigkeiten und die Tatsache, dass viele dieser Systeme dauerhaft Internetzugang benötigen.
Interessant ist deshalb auch ein anderer Satz aus der Handreichung: auch KI-Hilfsmittel müssen barrierefrei nutzbar sein. Das klingt banal, ist es aber keineswegs. Viele moderne KI-Interfaces offenbaren selbst oft erhebliche Barrieren. Schlechte Tastaturbedienung, nicht beschriftete Schaltflächen, dynamische Inhalte ohne sinnvolle Screenreader-Ausgabe, Kontrastprobleme und dergleichen mehr.
Die Handreichung schreibt dazu Zitat: „KI kann Barrieren also überbrücken, aber sie ist häufig die langsamere und unsicherere Lösung. Gute Barrierefreiheit bedeutet, dass Nutzende Inhalte und Funktionen unmittelbar nutzen können, ohne zusätzliche Hilfswege, ohne unnötige Datenweitergabe und ohne raten zu müssen, ob die KI-Antwort stimmt.“
Genau das widerspricht im Übrigen auch dem Grundgedanken des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des SGB IX, wonach digitale Angebote „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ nutzbar sein sollen. Wer erst zusätzliche KI-Werkzeuge einsetzen muss, um Inhalte zu verstehen oder Funktionen bedienen zu können, nutzt ein Angebot eben nicht mehr auf direktem und gleichberechtigtem Weg, was aus meiner Sicht ein Verstoß bleibt – ob ein Hilfsmittel den Verstoß nur kompensieren kann oder nicht, ist dabei unerheblich.