Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen Ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten. Auch wenn der Gesetzgeber Übergangsfristen vorgesehen hatte, sind viele Unternehmen immer noch überfordert. Wo soll man anfangen, was muss barrierefrei sein und was nicht? Am Anfang stehen Unternehmen vor vielen Fragen. Damit die Umsetzung des BFSG nachhaltig gelingen kann, sollte man das Ganze strukturiert angehen – am besten mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung zur Umsetzung des BFSG. Die nachfolgenden 10 Schritte sollten Unternehmen und Dienstleistern bei der Umsetzung des BFSG helfen.
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BFSG und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Seit dem 28. Juni 2025 ist in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Das Gesetz nimmt viele privatwirtschaftliche Unternehmen in die Pflicht – insbesondere solche Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen. Oft hört man in diesem Kontext den Begriff „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Aber was genau bedeutet „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“ und was fällt alles unter diesen Begriff?