Wer sich mit digitaler Barrierefreiheit beschäftigt, stößt schnell auf eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und technischen Standards. Auf den ersten Blick wirkt dieses Geflecht komplex – doch bei näherem Hinsehen zeigt sich ein klarer roter Faden: Alle Regelwerke verweisen letztlich auf einen gemeinsamen technischen Standard – die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, insbesondere die Konformitätsstufen Level A und AA.
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Digitale Barrierefreiheit: Ein Menschenrecht mit starken Wurzeln
Digitale Barrierefreiheit ist kein "Nice-to-have" – sie ist ein Menschenrecht. Dieser Grundsatz zieht sich wie ein roter Faden durch die internationalen, europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen. Wer sich mit digitalen Angeboten beschäftigt – sei es als Unternehmen oder öffentliche Stelle – sollte diese rechtlichen Zusammenhänge kennen. Denn sie zeigen: Barrierefreiheit ist nicht nur technische Pflicht, sondern auch gesellschaftlicher Auftrag.
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DIN SPEC 66336 für nutzerfreundliche und barrierefreie Verwaltungsportale
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde der öffentliche Sektor verpflichtet, seine Dienstleistungen digital anzubieten – eine Mammutaufgabe für Bund, Länder und Kommunen. Doch es reicht nicht, Verwaltungsleistungen einfach nur online verfügbar zu machen. Sie müssen auch sicher, effizient, barrierefrei und nutzerfreundlich sein.
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – gemeinsame Marktüberwachung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16. Juli 2021 setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und legt fest, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein müssen, um rechtskonform auf den Markt gebracht werden zu können. Ursprünglich sah das BFSG vor, dass jedes der 16 Bundesländer eigene Marktüberwachungsbehörden einrichtet, um die Einhaltung dieser Vorgaben zu kontrollieren. Man hat aber wohl erkannt, dass es in den Ländern derzeit weder ausreichende Verwaltungsstrukturen noch die nötige Fachkompetenz gibt, um diese umfangreichen Aufgaben effektiv zu erfüllen.
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Digitale Barrierefreiheit: Mehr als nur ein technisches Versprechen
In der heutigen digitalen Welt ist Barrierefreiheit ein zentrales Thema. Begriffe wie "BITV-konform", "BFSG-konform" oder allgemein "barrierefrei" werden häufig in der Werbung verwendet. Doch was bedeuten diese Aussagen wirklich? Und welche Verantwortung tragen sowohl Dienstleister als auch Auftraggeber und Online-Redaktionen bei der Umsetzung?
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Verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Seit dem 28. Juni 2025 wird die digitale Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt. Unternehmen, die unter dieses Gesetz fallen, sind verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website oder in ihrer App bereitzustellen.