Mit PAC 2026 hat der PDF Accessibility Checker erstmals eine KI-gestützte Prüfkomponente erhalten. Die Erwartungshaltung ist hoch: wenn Künstliche Intelligenz semantische Muster erkennen kann, müsste sie Barrieren identifizieren, an denen rein regelbasierte Prüfungen seit Jahren scheitern. Das wäre ein großer Schritt nach vorne. Aber hält die KI-Funktion in PAC 2026 auch, was sie verspricht? Wir haben uns die KI-Funktion mal genau angesehen und ihre Leistungsfähigkeit getestet.
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Reflow ist nicht gleich Umfließen-Modus
Der sogenannte Umfließen-Modus ist seit vielen Jahren ein Thema bei der Umsetzung von barrierefreien PDF-Dokumenten. Das Erfolgskriterium 1.4.10 Reflow der WCAG sowie die entsprechende Anforderung in der EN 301 549 (Kapitel 10.1.4.10) verlangen, dass Inhalte ohne Verlust von Informationen oder Funktionalität linearisiert dargestellt werden können. In diesem Artikel beleuchten wir die Unterschiede, erklären, warum für Barrierefreiheit immer der Tag-Baum maßgeblich ist, und warum der Acrobat Umfließen-Modus nicht dasselbe ist
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Digitale Barrierefreiheit in Deutschland: Die rechtlichen Grundlagen im Überblick
Wer sich mit digitaler Barrierefreiheit beschäftigt, stößt schnell auf eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und technischen Standards. Auf den ersten Blick wirkt dieses Geflecht komplex – doch bei näherem Hinsehen zeigt sich ein klarer roter Faden: Alle Regelwerke verweisen letztlich auf einen gemeinsamen technischen Standard – die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, insbesondere die Konformitätsstufen Level A und AA.
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Digitale Barrierefreiheit: Ein Menschenrecht mit starken Wurzeln
Digitale Barrierefreiheit ist kein "Nice-to-have" – sie ist ein Menschenrecht. Dieser Grundsatz zieht sich wie ein roter Faden durch die internationalen, europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen. Wer sich mit digitalen Angeboten beschäftigt – sei es als Unternehmen oder öffentliche Stelle – sollte diese rechtlichen Zusammenhänge kennen. Denn sie zeigen: Barrierefreiheit ist nicht nur technische Pflicht, sondern auch gesellschaftlicher Auftrag.
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Digitale Barrierefreiheit: Mehr als nur ein technisches Versprechen
In der heutigen digitalen Welt ist Barrierefreiheit ein zentrales Thema. Begriffe wie "BITV-konform", "BFSG-konform" oder allgemein "barrierefrei" werden häufig in der Werbung verwendet. Doch was bedeuten diese Aussagen wirklich? Und welche Verantwortung tragen sowohl Dienstleister als auch Auftraggeber und Online-Redaktionen bei der Umsetzung?
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Verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Seit dem 28. Juni 2025 wird die digitale Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt. Unternehmen, die unter dieses Gesetz fallen, sind verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website oder in ihrer App bereitzustellen.
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Barrierefreiheit in Online-Shops: Studie zeigt große Defizite
Ab Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Eine aktuelle Untersuchung von Aktion Mensch, Google, der Stiftung Pfennigparade und BITV-Consult zeigt jedoch: Die Mehrheit der großen deutschen Online-Shops ist bislang nicht barrierefrei.